AGB
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Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen im STRANDZ Norderstedt, einer Marke der MH Company GmbH, Tiedenkamp 10, 24558 Henstedt-Ulzburg. Dies gilt sowohl für öffentliche Veranstaltungen mit Ticketverkauf als auch für geschlossene Veranstaltungen (z. B. Firmenfeiern, Hochzeiten, private Events).
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Vertragspartner
Vertragspartner für Veranstaltungen und Ticketkäufe ist der jeweils im Ticketshop oder Angebot angegebene Veranstalter (in der Regel die MH Company GmbH).
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Ticketverkauf
Der Ticketverkauf erfolgt über externe Anbieter (z. B. Eventim.Light, Universe/Ticketmaster). Für den Erwerb von Tickets gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Ticketanbieters.
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Preise und Leistungen
Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Der Umfang der Leistungen (z. B. Getränke, Speisen, VIP-Leistungen) ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung bzw. dem individuellen Angebot.
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Einlass und Teilnahme
Der Einlass erfolgt nur mit gültigem Ticket bzw. nach vorheriger Anmeldung bei geschlossenen Veranstaltungen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen den Einlass zu verweigern, insbesondere bei erkennbarer starker Alkoholisierung, aggressivem Verhalten oder Verstößen gegen geltendes Recht. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Einlass oder Rückerstattung.
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Jugendschutz
Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Der Ausschank von Alkohol erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Alterskontrollen können beim Einlass durchgeführt werden.
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Geschlossene Veranstaltungen / Teilnehmerzahlen
Bei geschlossenen Veranstaltungen gilt die im Angebot bzw. Vertrag vereinbarte Teilnehmerzahl als Berechnungsgrundlage. Änderungen der Personenzahl müssen rechtzeitig vor der Veranstaltung mitgeteilt werden. Der Veranstalter behält sich vor, Mindestabrechnungsmengen zu vereinbaren.
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No-Show und Ausfall von Gästen
Bei geschlossenen Veranstaltungen oder reservierten Kontingenten gilt: Nicht erschienene, aber angemeldete oder bestätigte Teilnehmer („No-Show“) können in Rechnung gestellt werden, insbesondere wenn Speisen, Getränke oder Personal bereits entsprechend eingeplant wurden. Maßgeblich ist die im Vorfeld bestätigte Teilnehmerzahl.
Bei Tischreservierungen im Tagesbetrieb behalten wir uns vor, bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage eine No-Show-Gebühr in Höhe von 15,00 € pro Person nachträglich zu berechnen.
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Stornierung
Stornierungen von geschlossenen Veranstaltungen sind bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.
Bei Stornierungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 25 % der Angebotssumme berechnet.
Bei späteren Stornierungen behalten wir uns vor, bereits entstandene Kosten sowie entgangene Umsätze ganz oder anteilig in Rechnung zu stellen.
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Veranstaltungsänderungen
Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigen Gründen Änderungen an der Veranstaltung vorzunehmen, insbesondere bei Programmänderungen oder Künstlerwechseln.
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Absage oder Verlegung
Bei Absage oder Verlegung einer Veranstaltung gelten die Regelungen des jeweiligen Ticketanbieters bzw. die individuell vereinbarten Bedingungen bei geschlossenen Veranstaltungen.
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Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für Garderobe und persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
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Verhalten auf dem Gelände
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder bei unangemessenem Verhalten kann ein Verweis vom Gelände erfolgen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
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Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden. Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Gast damit einverstanden, dass diese Aufnahmen für Marketing- und Werbezwecke verwendet werden dürfen.
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Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
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Tiere
Tiere sind im STRANDZ Norderstedt grundsätzlich erlaubt, sofern sie gut erzogen sind und andere Gäste nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall Einschränkungen vorzunehmen.
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Veranstaltungszeiten
Bitte beachten Sie, dass Veranstaltungen im STRANDZ Norderstedt aufgrund behördlicher Auflagen derzeit bis maximal 22:00 Uhr durchgeführt werden dürfen.
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Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
