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AGB

  • Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen im STRANDZ Norderstedt, einer Marke der MH Company GmbH, Tiedenkamp 10, 24558 Henstedt-Ulzburg. Dies gilt sowohl für öffentliche Veranstaltungen mit Ticketverkauf als auch für geschlossene Veranstaltungen (z. B. Firmenfeiern, Hochzeiten, private Events).

  • Vertragspartner
    Vertragspartner für Veranstaltungen und Ticketkäufe ist der jeweils im Ticketshop oder Angebot angegebene Veranstalter (in der Regel die MH Company GmbH).

  • Ticketverkauf
    Der Ticketverkauf erfolgt über externe Anbieter (z. B. Eventim.Light, Universe/Ticketmaster). Für den Erwerb von Tickets gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Ticketanbieters.

  • Preise und Leistungen
    Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Der Umfang der Leistungen (z. B. Getränke, Speisen, VIP-Leistungen) ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung bzw. dem individuellen Angebot.

  • Einlass und Teilnahme
    Der Einlass erfolgt nur mit gültigem Ticket bzw. nach vorheriger Anmeldung bei geschlossenen Veranstaltungen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen den Einlass zu verweigern, insbesondere bei erkennbarer starker Alkoholisierung, aggressivem Verhalten oder Verstößen gegen geltendes Recht. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Einlass oder Rückerstattung.

  • Jugendschutz
    Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Der Ausschank von Alkohol erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Alterskontrollen können beim Einlass durchgeführt werden.

  • Geschlossene Veranstaltungen / Teilnehmerzahlen
    Bei geschlossenen Veranstaltungen gilt die im Angebot bzw. Vertrag vereinbarte Teilnehmerzahl als Berechnungsgrundlage. Änderungen der Personenzahl müssen rechtzeitig vor der Veranstaltung mitgeteilt werden. Der Veranstalter behält sich vor, Mindestabrechnungsmengen zu vereinbaren.

  • No-Show und Ausfall von Gästen
    Bei geschlossenen Veranstaltungen oder reservierten Kontingenten gilt: Nicht erschienene, aber angemeldete oder bestätigte Teilnehmer („No-Show“) können in Rechnung gestellt werden, insbesondere wenn Speisen, Getränke oder Personal bereits entsprechend eingeplant wurden. Maßgeblich ist die im Vorfeld bestätigte Teilnehmerzahl.
    Bei Tischreservierungen im Tagesbetrieb behalten wir uns vor, bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage eine No-Show-Gebühr in Höhe von 15,00 € pro Person nachträglich zu berechnen.

  • Stornierung
    Stornierungen von geschlossenen Veranstaltungen sind bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.
    Bei Stornierungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 25 % der Angebotssumme berechnet.
    Bei späteren Stornierungen behalten wir uns vor, bereits entstandene Kosten sowie entgangene Umsätze ganz oder anteilig in Rechnung zu stellen.

  • Veranstaltungsänderungen
    Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigen Gründen Änderungen an der Veranstaltung vorzunehmen, insbesondere bei Programmänderungen oder Künstlerwechseln.

  • Absage oder Verlegung
    Bei Absage oder Verlegung einer Veranstaltung gelten die Regelungen des jeweiligen Ticketanbieters bzw. die individuell vereinbarten Bedingungen bei geschlossenen Veranstaltungen.

  • Haftung
    Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für Garderobe und persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

  • Verhalten auf dem Gelände
    Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder bei unangemessenem Verhalten kann ein Verweis vom Gelände erfolgen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

  • Foto- und Videoaufnahmen
    Im Rahmen der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden. Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Gast damit einverstanden, dass diese Aufnahmen für Marketing- und Werbezwecke verwendet werden dürfen.

  • Mitbringen von Speisen und Getränken
    Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

  • Tiere
    Tiere sind im STRANDZ Norderstedt grundsätzlich erlaubt, sofern sie gut erzogen sind und andere Gäste nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall Einschränkungen vorzunehmen.

  • Veranstaltungszeiten
    Bitte beachten Sie, dass Veranstaltungen im STRANDZ Norderstedt aufgrund behördlicher Auflagen derzeit bis maximal 22:00 Uhr durchgeführt werden dürfen.

  • Schlussbestimmungen
    Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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